Prüfungen #
Prüfungsanmeldung #
So hart es sich anhört, es ist zwingend notwendig, dass Du Dich für Deine Prüfungen anmeldest. Im Normalfall läuft es so ab, dass von der Hochschule eine E-Mail an alle Studierenden geschickt wird, in welcher der Einschreibezeitraum angegeben ist. Während der Einschreibung musst Du Dich mit Hilfe von StudyOhm zu den Prüfungen anmelden.
Nicht erschrecken, wenn Du Dich schon Ende Oktober für Deine Prüfungen anmelden sollst. Man kann sich ohne Probleme für eine Prüfung anmelden und dann nicht erscheinen. Das Fernbleiben von der Prüfung gilt sozusagen als “offizielle Abmeldung”, solange es sich um Deinen Erstversuch handelt. Gehe aber mit den Prüfungen nicht zu locker um. Es gibt Fristen, die eingehalten werden müssen. Diese werden in einem der nächsten Abschnitte genauer erläutert.
Vorsicht bei Vergessen!
Wenn Du nach der Anmeldung feststellst, dass Du ein Fach vergessen hast oder Dich für ein falsches Fach zur Prüfung angemeldet hast, musst Du Dich nochmal für alle anderen Fächer anmelden. Eine weitere Anmeldung überschreibt immer die vorherige, so dass Du im schlimmsten Fall nur für eine Prüfung angemeldet bist.
Nachträgliche Prüfungsanmeldung #
Ablauf ist hier genau beschrieben. Dies ist eine Zusammenfassung mit keiner Garantie für Vollständigkeit.
Grundsätzlich ist es möglich sich nach Ende der Frist innerhalb eines gewissen Zeitraumes nachträglich in Prüfungen einschreiben zu lassen. Dabei ist folgendes zu beachten:
- die Frist zum Nachtragen (siehe
Termine
unter
nachträgliche Prüfungsanmeldung
) - damit die Prüfungskommission dich nachträglich zur Prüfung zulässt, brauchst du einen triftigen Grund, warum es dir innerhalb der eigentlichen Frist (ca. 2 Wochen) nicht möglich war, dich in entsprechende Prüfungen einzutragen (z.B. Krankenhaus Aufenthalt o.ä.)
- Spoiler: meist sind die Ursachen nicht triftig (z.B. einfach vergessen), weshalb es sinnvoll ist, bis zur Antwort der Prüfungskommission so zu planen, als würdest du keine der relevanten Prüfungen schreiben und entsprechende Vorbereitungen zu treffen
- du stellst einen schriftlichen Antrag (PDF mit Datum, Name, Unterschrift) an den Vorsitzenden der Prüfungskommission nach APO §9 und bittest diesen dich nachträglich zu den entsprechenden Prüfungen anzumelden
- desweiteren enthält dein Schreiben die ausführliche Schilderung deiner triftigen Gründe inklusive aller Beweise (z.B. Atteste)
- diesen Antrag schickst du per Mail an das Studienbüro. Schreibe etwas wie
Nachträgliche Anmeldung Klausur §9 APO
in den Betreff. Über das Studienbüro läuft die gesamte Kommunikation. Schicke keine Mail direkt an den Leiter der Prüfungskommission. - Jetzt heißt es: Abwarten und Tee trinken. Du wirst demnächst eine ähnlich formale Antwort der Prüfungskommission mit deren Entscheidung und Begründung erhalten. Viel Erfolg. ❤️
Prüfungsablauf #
In den meisten Fächern wird nicht erwartet, dass Du das Skript auswendig lernst, sondern den Stoff verstehst. Deswegen darfst Du, je nach Fach, mehr oder weniger Hilfsmittel in die Prüfung mitnehmen. Was in einer Prüfung erlaubt ist, wird vor dem Prüfungszeitraum im Intranet (nur mit VPN!) bekanntgegeben (“Bekanntgabe der Prüfungsleistungen, Prüfer, Hilfs- und Arbeitsmittel”). Besonders Fächer, die “keine Beschränkung” der Hilfsmittel aufweisen, sind mit Vorsicht zu genießen, denn sie verlangen sehr viel Transferwissen. Bereite Dich auf solche Fächer gut vor und mache Dir am besten Deine eigenen Notizen. Es gibt zwar im Downloadbereich der Fachschaft Zusammenfassungen von anderen Studierenden, aber diese ersetzen nicht ein solides Verständnis der Materie. Außerdem wiederholst du beim Notizen anfertigen den ganzen Stoff nochmal und hast schon so einiges gelernt.
Die Hilfsmittel bzw. eigenen Notizen, die Du in die Prüfung mitnehmen darfst, sind bestimmten Regeln unterworfen. So darf nur eine gewisse Anzahl an bedruckten DIN-A4 Seiten mitgenommen werden. Auch müssen die Seiten zusammengetackert und mit Deinem Namen versehen, sowie die Seitenanzahl auf der jeweiligen Seite aufgeführt sein.
Im Intranet wird zudem auch veröffentlicht, in welchen Räumen die Prüfungen stattfinden. Schau am besten einige Tage vor der Prüfung schon, wo genau du schreibst. Oft finden die Prüfungen nämlich nicht an den Gebäuden der Informatikfakultät statt, sondern am Kesslerplatz oder bei der Bahnhofsstraße. Außerdem: nur weil dein Freund in Raum xy ist heißt das nicht, dass du dort auch schreibst! Es gibt bei großen Prüfungen mehrere Gruppen, jede Gruppe schreibt in einem anderen Raum. Die Gruppen sind alphabetisch nach Nachnamen geordnet.
Versuche #
Dass Du bei einer angemeldeten Prüfung einfach ohne Konsequenzen nicht erscheinen kannst, gilt nur für Deinen Erstversuch. Diesen kannst Du so häufig anmelden wie Du willst und gilt erst, wenn Du bei der Prüfung erschienen bist. Falls Du durchfällst, kommt dein Zweitversuch ins Spiel und dann dein Drittversuch. Einen einzigen Viertversuch gibt es für die Dauer deines Studiums, allerdings nur für die Fächer des zweiten Studienabschnitts, d.h. nicht für Fächer aus dem 1. und 2. Semester.
Sei sparsam mit deinen Versuchen, denn deine Zweit-, Dritt- und Viertversuch können nicht einfach nicht angetreten werden. Diese zählen auch, wenn Du nicht antrittst!
Wichtige Fristen #
Alle Prüfungen des Grundstudiums (1. und 2. Semester) müssen bis spätestens dem Ende des 3. Semesters geschrieben worden sein — egal ob erfolgreich oder nicht.
Vorsicht beim Grundlagenfach!
Das Grundlagenfach (GdI bei IN, GdWIN bei WIN, GdMIN bei MIN) muss spätestens im 2. Semester geschrieben worden sein! Solltest Du eine Prüfung bis dahin noch nicht abgelegt haben, erhältst Du automatisch eine Amtsfünf.
Eine Besonderheit gibt es jedoch! Alle Studierenden der Fachrichtung Medieninformatik sollten die Prüfungen zu den Fächern “Gestaltungs- und Medienlehre I + II” in den entsprechenden Fächern ablegen, da diese Vorlesungen bis zum Ende des dritten Semestern grundsätzlich nur einmal stattfinden. Alle Studierenden der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik sollten die Prüfungen “BWL/VWL” und SCM ebenfalls in den entsprechenden Semestern schreiben, da auch hier die Vorlesungen nur im entsprechenden Semester stattfinden.
Informiere Dich, bevor Du schiebst!
Bevor Du eine Prüfung schiebst, informiere Dich genauestens darüber, wann Du diese nachholen kannst bzw. musst und ob im nächsten Semester wieder Vorlesungen angeboten werden.
Aber keine Angst, das wird schon! Für Interessierte: die ganzen Fristen und Zulassungsvoraussetzungen stehen auch in der jeweiligen Studienprüfungsordnung (SPO) sowie der Rahmenprüfungsordnung (RaPO). Eine Übersicht findest Du hier .
Durchgefallen … ??? #
… ist doch nicht so schlimm! Passiert sogar den Besten — wir sprechen aus Erfahrung. Nachdem der Schock überwunden ist und die Tränen getrocknet sind, wirst Du feststellen, dass das Studium weitergeht. Du kannst, wie im Abschnitt “Fristen und Zulassungsvoraussetzungen” beschrieben, bei jeder Prüfung noch mindestens einen Versuch starten. Dieser ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also in der Regel im folgenden Semester abzuleisten. In insgesamt sechs Fächern kannst Du nach dem zweiten Versuch noch einen weiteren in Anspruch nehmen und in einem Fach des 2. Studienabschnittes ist ein Viertversuch möglich. Dritt- und Viertversuche sind spätestens zwölf Monate nach dem verpatzten Zweit- bzw. Drittversuch zu erbringen.
Eine automatische Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt nicht!
Es ist wichtig, dass Du selbst den Überblick behältst, welche Prüfungen Du wann wiederholen musst, denn eine Nichtanmeldung wäre nach Fristablauf fatal. Du würdest eine Amtsfünf bekommen und hättest somit einen Versuch weniger.