Fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer (FWPFs) und Vertiefende Wahlpflichtmodule #
Es mag komisch klingen, aber auch in unserem Studiengang kann man bestimmte Veranstaltungen frei auswählen. Diese heißen “Fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer” und sind für das sechste sowie siebte Semester vorgesehen. Außerdem gibt es die sogenannten “Vertiefenden Wahlpflichtfächer”, kurz VWPFs. Diese sind ab dem dritten Semester relevant.
VWPFs #
Vertiefende Wahlpflichtmodule #
Die Vertiefenden Wahlpflichtmoduel (VWPFs) sind Fächer, die Ihr ab dem zweiten Studienabschnitt belegen könnt. Sie sind sieben ECTS Fächer mit (in der Regel) zwei Vorlesungen und einer Übung.
Je nach Studiengang muss man eine bestimmte Anzahl an VWPFs besuchen.
- Informatiker müssen 4 VWPFs besuchen.
- Medieninformatiker müssen 3 VWPFs besuchen.
- Wirtschaftsinformatiker müssen 2 VWPFs besuchen.
Die Wahl der VWPFs ist dabei grundsätzlich frei dem Studi vorbehalten, es kann jedoch sein, dass sich einzelne Fächer gegenseitig ausschließen.
Wahl von VWPFs #
Wann genau und welche VWPFs ihr jetzt wie besucht ist grundsätzlich euch überlassen (Gegenseitiger Ausschluss mancher Fächer mal vorbehalten). Um ein VWPF zu wählen, müsst ihr nur in die Vorlesung gehen und euch zur Prüfung anmelden. Erst der erste Antritt einer Prüfung in einem VWPF wählt dann dieses Fach verpflichtend für euch (d.h. ab dann müsst ihr es auch ablegen und es gelten die übrigen Prüfungsfristen). Es gibt (Stand jetzt) jedoch auch einen Weg, wieder aus einem VWPF rauszukommen (mehr dazu unten).
Bevor man jedoch zum ersten Mal eine Prüfung eines VWPFs antritt, hat man dieses noch nicht gewählt. Man kann also jederzeit entscheiden, das Fach doch nicht ablegen zu müssen, solange die Prüfung noch nicht angetreten wurde.
VWPFs und Schwerpunkte #
Manche VWPFs sind verpflichtend, um einen möglichen (optionalen) Schwerpunkt in einem Fach ablegen zu können (mehr dazu unter Schwerpunkte). Wenn Ihr also diesen Schwerpunkt haben wollt, müsst Ihr die entsprechenden VWPFs belegen.
Andere VWPFs sind zwar nicht für einen Schwerpunkt verpflichtend, sie zählen jedoch mit Ihren ECTS in diesen hinzu. Ihr könnt Sie also belegen um einen Schwerpunkt zu erreichen, müsst es aber nicht.
Welche VWPFs (und FWPFs) jetzt wie in welchen Schwerpunkt zählen, ist auf den Begrüßungsfolien von jedem Semester festgehalten, zudem findet ihr diese Informationen im Studienplan eures Studiengangs.
FWPFs #
Voraussetzungen für FWPFs #
Du darfst erst FWPFs belegen, wenn Du alle Fächer aus dem ersten und zweiten Semester bestanden hat.
Anmeldung zu FWPFs #
Am Ende des vorherigen Semesters kannst Du Dich im FBI für die FWPFs eingetragen und mit ein bisschen Glück bekommst Du Diese auch zugeteilt.
Eine Liste aller FWPFs findest Du im FBI unter “FWPF/Fächerübersicht”.
Nicht alle FWPFs werden jedes Semester angeboten, daher müssen FWPFs zumeist in dem Semester, in dem sie zugeteilt wurden, auch bestanden werden.
FWPFs, die Du nicht haben möchtest, solltest Du beim FWPF-verantwortlichen Professor sowie bei Prof. Tessmann zeitnah wieder “zurückgeben”.
Anrechnung von FWPFs #
Man kann sich auch Fächer außerhalb der Hochschule (z. B. von der Virtuellen Hochschule Bayern) als FWPF anerkennen lassen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass das jeweilige Fach genug SWS wie unsere Fächer beinhaltet. Bevor Du ein solches belegst, solltest Du deshalb Rücksprache mit dem Professor halten, bei dem Du Dir das Fach hinterher anerkennen lassen willst.
FWPFs und Schwerpunkte #
Einige FWPFs zählen mit Ihren ECTS auch zu den optional erreichbaren Schwerpunkten im Studiengang. Diese sind jedoch nicht verpflichtend, um die jeweiligen Schwerpunkte zu erreichen, solange man die benötigten ECTS erreicht.
Überbelegung von VWPFs und FWPFs #
Es ist grundsätzlich möglich, mehr VWPFs und auch mehr FWPFs zu belegen, als für den Abschluss des Studiums vorgeschrieben ist. Diese können, sobald mehr als die benötigte Anzahl an Prüfungen bestanden wurde, einfach auf ein FWPF (bei VWPFs) oder ein Wahlfach umgebucht werden.
Für eine Umbuchung reicht ein formloser Antrag an die Prüfungskommision.
Durch diese Mechanik ist es theoretisch auch möglich, schlechtere Noten weniger zählen zu lassen. Man macht sich nur damit auch mehr Aufwand, da man ja mehr Fächer belegt.
Außerdem ist es so auch möglich (sofern man innerhalb der Fristen bleibt), bei Überbelegung ein bereits angetretenes VWPF somit nicht mehr abschließen zu müssen.
Es ist außerdem möglich, ein VWPF als FWPF anrechnen zu lassen, falls ihr mehr VWPFs belegt habt als gefordert.